Das Dorf in der Landschaft

  • Die alten Flurnamen               

 

 Die Grenzen des Dorfbannes

Und wie verläuft nun die Banngrenze? Beginnen wir oben auf der Hardt, wo der Bann Fürth auf einige Meter Länge an den Bann Breitenbach stößt und die Grenze fast genau nach Süden führt, um dann die Straße Fürth-Lautenbach in der Nähe des Lautenbacher Friedhofes zu überqueren. Dicht bei den letzten Häusern von Remmesfürth überschreitet die Grenze den Lautenbach und die Straße von Lautenbach nach Hangard, um dann den Hang des Höcherberges hinaufzuklimmen, wo sie oben fast den Aussichtsturm erreicht. Dort biegt sie nach Westen ab und berührt auf einer Länge von etwa 300 m den Bann Höchen. Auf dieser kurzen Strecke war sie vor 200 Jahren gleichzeitig Grenze zwischen dem nassau-saarbrückischen Oberamt Ottweiler und dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, von 1816 bis 1920 zwischen der preußischen Rheinprovinz und der bayerischen Rheinpfalz. Dann fällt die Banngrenze wieder den Nordhang des Höcherberges hinunter und dreht sich ins Tal des Lautenbaches, umgeht die Eichelthaler Mühle, folgt dem Lautenbach, der von hier bis zur Mündung in die Oster Schönbach heißt, und dann, das ehemalige Gasthaus Hanauer Mühle einschließend, der Oster aufwärts, bis kurz vor der großen Kurve der Ostertalstraße an ehemaliger Recktenwaldsmühle (auch Brille Mühle genannt), wo sie auf der rechten Seite der Oster den Hang des Reckelberges emporsteigt. Am alten Fürther Sportplatz vorbei fällt sie in das Pfaffental hinab, um am Selgenbach vorbei, den Himmelwald durchquerend, den Wilpertsgalgen zu erreichen. Von dort läuft sie nach Südosten entlang der alten St. Wendeler Straße bis zum Bahneinschnitt, folgt diesem in Richtung Dörrenbach ein Stück, um dann, die Oster und am Hang die Ostertalstraße überquerend (hier steht ein Stein, der gleichzeitig Grenzstein zwischen den Kreisen Neunkirchen und St. Wendel ist) wieder den Ausgangspunkt auf der Hardt zu erreichen.
In ihrem Verlauf berührt die Banngrenze folgende Bänne: Breitenbach, Lautenbach, Höchen, Münchwies, Steinbach, Wetschhausen, Niederlinxweiler und Dörrenbach.
Ganz übersehen können wir den Bann Fürth von keiner Stelle aus, dazu ist das Gelände zu `buckelig`. Aber immerhin können wir ihn oben von der Hardt aus doch in großen Teilen überblicken. Die höchste Stelle des Bannes liegt auf dem Höcherberg beim Aussichtsturm in 517 m.
Geben wir noch die tiefste Stelle des Bannes an der Hanauer Mühle mit 262 m an, so sehen wir, dass ein Höhenunterschied von 255 m besteht.
Wir sind einmal die Banngrenze abgeschritten und haben dazu im meistens weglosen Gelände vier Stunden gebraucht, denn die Banngrenze hat die beträchtliche Länge von gut 20 km. Sie ist nicht immer leicht zu finden, da an vielen Stellen die Grenzsteine fehlen und eigentlich nur das kurze Stück über die Hardt, wo der Bann Breitenbach anstößt - der Sportplatz von Breitenbach liegt dicht daneben im Wald - noch einige Grenzsteine aus der ersten Saargebietszeit von 1920 bis 1935 zu finden sind, als dieses Stück, ebenso nach 1945 bis 1957, gleichzeitig Zollgrenze war. Auf der einen Seite der Steine findet sich ein S (=Saar), auf der anderen ein D (=Deutschland). Ältere Grenzsteine finden sich dann noch die kurze Strecke über den Höcherberg, wo vor der französischen Revolution die Grenze zwischen dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken und der Grafschaft Nassau-Saarbrücken verlief. Hier tragen die Bannsteine außer Nr. und Jahreszahl "auf der Seite gegen Fürth die Buchstaben NASSAU und den Wolfs-Angel Z auf der Seite gegen Höchen PFALTZ Z" (Bannbuch von 1766). Außerdem finden sich noch einige Grenzsteine von 1764 (Fürth, Dörrenbach, Werschweiler, umgelegt) und 1765 (Fürth, Werschweiler, Niederlinxweiler) in der Nähe des Wilpertgalgens; endlich auf diesem selbst, der ein vorgeschichtliches Hügelgrab ist, noch ein stattlicher Stein von 1765. Es mögen in den Hecken noch mehr Steine zu finden sein und gerade die Strecke vom Butterpfad bis zum Wilpertsgraben, wo der Weg die Bannscheide bildet, ist so stark mit Dorngestrüpp bewachsen, dass dort noch einige der älteren Steine im Gestrüpp verborgen sein können. Sonst ist auf der ganzen Strecke nur ein stark beschädigter Steinvon wohl 1764 erhalten, auf dem man von der Jahreszahl aber nur noch ".76." erkennen kann.


ganz nach oben

 

Die alten Bannbücher

Nach den langen Kriegszeiten des 17. Jahrhunderts war das Dorf in einem wahrhaft armseligen Zustand zurückgeblieben. Jedenfalls waren die Grenzen der Grundstücke in Vergessenheit geraten. Im Jahre 1716 und dann wieder 1740 wurden daher "Renovaturprotokolle" über den Bann Fürth angelegt, von denen noch das "Renovatur- und Schatzungsprotokoll" von 1740 erhalten ist. Aus diesem über 30 cm dicken Band ergibt sich, dass sich der Bann des herrschaftlichen Hofgutes Wetschhausen damals noch zum Bann Fürth gehörte, denn es heißt, er sei "mit der Hube auf dem Fürther Bann gelegen." Es gab damals noch zwei Bannsteine von 1603 auf dem Höcherberg und auf der Hardt, der "Landgraben" bildete die Grenze zwischen Breitenbach und Fürth. Der Dorfbann war noch nicht in Fluren eingeteilt, die Grundstücke (fast 2000) wurden durchgezählt.

Es gab folgende Höfe:

Wendel Müller
Nickel Bettinger
Johann Nickel Schwingel

oberm Dorfbetzem an der Straß nach der Brücke zu

Velten Wagner
Nickel Hoffmann
Hans Jakob
Dreß Magnus

im Dorf ober der Bornwies

Matz Becker Witwe

im Dorf unten an der Straße

Nickel Ziermann Witwe

am Weg nach dem Häbgental

Ludwig Müller

links des Weges nach dem Häbgental

Henrich Jung

ober der Bornwies

Hirtenhaus der Gemeinde

im Höllegarten

Johannes Schilling

im Hiebelgarten oben im Dorf

Lorenz Dilk

aufm Bauert, nach der alten Hohl im Langental zu

Nickel Wern (mit Schmiede)

oben im Dorf rechts der Gass von Lautenbach

Paulus Schmid

unter der Erndtlück

Michel Jacob
2 Hirtenhäuser der Gemeinde
Michel Hoffmann

oberhalb der Hauptgass

Hans Adam Günther

unten an der Erndtlück

Philipp Meyer

vorm Kampergarten

Hans Peter Reif

vorm Waag an der Straße

Johann Nickel Federkeil

in den Weyergärten bei der Kirche

Matthias Demuth Witwe

längs der Straße nach Ottweiler bei der Kirche

Bernhard Stahl

ebenda

Anton Riehm

Mühle am Mühlrech an der Brücke

Die Renovaturprotokolle dieser Zeitenthielten enthielten noch viele Unrichtigkeiten. Daher ordnete Fürst Wilhelm für die ganze Grafschaft Saarbrücken eine "General-Erneuerung" an, als deren Ergebnis das von dem Feldmesser Philipp Schwartz im Jahre 1766 angelegte "Maß- und Bann-Protokoll des Dorfes Fürth" entstand. Als fürstliche Kommisare wirkten außer Schwartz noch der Rat und Amtmann Schmidt und der "Peraequator" Haldy mit. Es sind drei stattliche, in Schweinsleder gebundene Bände, die doppelt angelegt wurden, je einmal für das fürstliche Oberamt in Ottweiler und für die Gemeinde. Leider sind die dazugehörigen Bannkarten schom um 1800 verloren gegangen. In diesen Büchern sind alle Grundstücke einzeln nach Lage, Besitzer, Größe, Güteklasse usw. aufgezeichnet. Auf der ersten Seite ist das verwendete Maß eigetragen, der "Teutsche Werkschuh (28,0 cm), davon 16 auf eine Ruthe und 128 auf einen Morgen Lands gehen werden". Der Bann ist in 31 Flurbezirke eingeteilt. Zunächst ist im ersten Bandvorne eine Beschreibung der Banngrenze gegeben, die wir hier übergehen können.

Das Dorf bestand damals aus folgenden Anwesen, von denen sich jeder aus Wohnhaus, Scheune und Stall zusammensetzte:

Michel Tröß

Nickel Wern, senior

Georg Six

Peter Reiß

Jakob Beck

Conrad Müller

Nickel Ziermann

Nickel Bettinger

Wendel Müller

Nickel Schwingel

Johannes Schwingel

Jakob Wagner

Trenz Dilken

Wilhelm Reiß

Nickel Wern, junior

Andreas Eberhards Witwe

Nickel Schmidt

Nickel Ziermann

Gerhard Jakob

Jakob Recktenwald

Georg Hoffmann (er besaß zwei ganze Anwesen u. außerdem noch Scheune und Stallung)

Jakob End

Johannes End

Georg Wendel Müllers Erben

Nickel Weyland

Michel Klein

Phil Meyers Erben

Gnädigste Herrschaft

Zusammen gab es also in Fürth 29 Bauernanwesen, sechs mehr als 1740. Dann war noch "die evangelisch-lutherische Kirche" samt dem Kirchhof, ist ringsum mit gemeinem Weg umgeben." (Die lutherische Kirche hat nichts mit der heutigen Gemeinde der Altlutheranern zu tun.) Von der Kirche ist neben dem Text eine Faustskizze des Grundrisses angebacht, die zeigt, dass Chor und Kirchenschiff Stützpfeiler hatte. Heute steht bekanntlich noch der Turm, der unsinnigerweise immer wieder als "Römerturm" bezeichnet wird. Denn wenn er auch schon alt ist (er ist wohl kurz vor 1500 gebaut worden), so alt ist er doch nicht, dass er bis in die Römerzeit zurückgehen würde.
Der genannte Georg Hoffmann, wohl der wohlhabendste Bauer in Fürth, besaß außerdem in der "Reetswies" ein "Gerghaus und Lohmühle". Die Gemeinde gesaß das Schäferhaus mit Stall, das Hirtenhaus und das Schützenhaus, das wohl der Sitz des herrschaftlichen Jägers (=Förster) war. Die Mühle mit Scheune und Stall besaß Ludwig Riehm. Vor dem Anwesen des Jakob End "stehet der gemeine Pfitz-Brunnen."

Insgesamt umfasste der Fürther Bann:

Häuser mit Hofraum

7 ½

Morgen

8

Ruthen

Gärten

56 ¾

Morgen

28 ¼

Ruthen

Wiesen

250 ¾

Morgen

14 ¼

Ruthen

Ackerland

2249 ¾

Morgen

3 ¾

Ruthen

Rothhecken

221 ¾

Morgen

26 ¼

Ruthen

Waldungen

1217

Morgen

9 ½

Ruthen

Unbrauchbar

23 ½

Morgen

15

Ruthen

Wege

111

Morgen

6 ½

Ruthen

Bäche

19 ½

Morgen

15 ½

Ruthen

Wässerungsgräben

7

Morgen

11 ¾

Ruthen

Zusammen                                 rund

4164

Morgen

13 ¾

Ruthen

Die Waldungen und die Bäche mit der Jagd- und Fischgerechtigkeit gehörten der gnädigsten Herrschaft. Die Gemeinde besaß keine eigenen Waldungen.

Am Schluss des Bannbuches sind dann noch die sogenannten Gerechtigkeiten angegeben:
Die Dörrenbacher haben auf der Hardt oben an der alten Straße und hinter dem Hubenwald die Weidegerechtigkeit, d.h. sie können hier ihr Vieh weiden. Gerade diese Gerechtigkeit führte fast Jahr um Jahr zu Streitigkeiten zwischen Fürth und Dörrenbach.
Die Gemeinde Fürth hat zwischen der Hub und der Selgenbach "ohnfern dem St. Wendeler Weg eine Trift und Tränk", die sie zur Zeit nicht benutzen kann.
Außerdem hat die Gemeinde Fürth das Recht, ihre Schweine in alle herrschaftlichen Waldungen auf ihrem Bann zu treiben und noch zur Eckerzeit auf dem Münchwieser Bann in den "sogenannten Wackenwald und Bierfäng," wofür sie "das gewöhnliche Sau-Dechtum" bezahlen muss.
Andererseits hat die Gemeinde Dörrenbach das Recht auf die Schmalzweide auf dem Fürther Bann, und zwar in dem Huben- und im Landwald.
Steinbach, Wiebelskirchen und Hangard sind mit der Mastung in dem sogenannten Jungenwald berechtigt.
Der Beständer des Wetschhauser Hofes hat das Recht, in den Selgenbacher Wiesen von der Grummeternte bis zum 1. April zu weiden. Dieses Recht wurde allerdings von der Gemeinde bestritten.

Der Bann musste das ganze Dorf ernähren, da es andere Erwerbsmöglichkeiten für die Dorfbewohner nicht gab. So ist es begreiflich, dass die Dörfer schaft auf ihre Rechte bedacht waren und dass immer wieder Streitigkeiten wegen der Nutzung des Dorfbannes ausgetragen wurden. An dem Streit, den die Dörrenbacher und Lautenbacher 1724 wegen der Holz- und Weiderechte am "Hechelberg" (=Höcherberg) und im Buchwald austrugen, beteiligte sich Fürth zwar nicht. Aber auch Fürth wahrte seine Rechte. So schrieb die pfalz-zweibrückische Regierung im Jahre 1741 nach Saarbrücken, "dass die Kirche zu Breitenbach in dem ruhigen Besitz des Grummetmachens auf ihren Wiesen im Fürther und Lautenbacher Bann manuteniert (=bestätigt) werden möchte." Das Oberamt Ottweiler bekam nun von Saarbrücken den Auftrag, die Sache zu untersuchen und verhörte den Vorsteher von Fürth, Johann Nickel Hoffmann und den schöffen von Lautenbach, Johann Adam Kriff. Diese gaben an, die fraglichen Wiesen seien zwar bei der Renovatur 1716 der Kirche zu Breitenbach zugeschrieben worden. Das sei aber ein Irrtum gewesen. Sie hätten alte Leute gefragt, die bei der Renovatur dabei waren. Diese sagten, die Wiesen seien in dem verderblichen 30-jährigen Krieg an die Kirche Breitenbach versetzt worden. Sie seien "eine Appartinentz (=Zubehör) der zu dem sogenannten Wurren-Haus zu Fürth gehörigen Vogtey" gewesen. Die Kirche Breitenbach müsse also ihre Besitzrechte beweisen. Den Grummet habe diese bzw. der Pfarrer zu Breitenbach bisher zwar gemacht, aber es sei doch herkömmliches Recht, dass Ausländische, die hier begütert weien, keinen Grummet machen dürften, wie ja auch die Gemeinde Dörrenbach auf ihren Wiesen in der pfalz-zweibrückischen Labach kein Grummetrecht besäße. Sie behielten sich zudem an ihren Wiesen das Auslösungsrecht vor. Der Streit um diese Wiesen schwebte jahrelang, bis 1746 die Gemeinde Fürth den Prozess verlor.
1751 war in Saarbrücken eine Klage des Adam Günther und Genossen von Fürth gegen mehrere Gemeindsleute daselbst wegen Teilung des Wildlandes anhängig, ohne dass der Ausgang bekannt ist.
1761 beantragte die Gemeinde mündlich beim Fürsten in Neunkirchen, wo er damals ein Schloss besaß, ihr zu gestatten, ihre Rothhecken auf der Platt, wovon sie im letzten Jahr bereits die Hälfte gerodet habe, jetzt vollends auszuroden. Nach dem Renovaturprotokoll von 1740 sei die ganze Rothhecke 34 Morgen groß. Der Oberjäger Ruppert in Ottweiler vertrat die Meinung, die noch vorhandene Hälfte sei rund von Wald umgeben und hänge nur mit einer Ecke an der bereitsbeseitigten Hälfte. Sie würde sich daher gut zur Anlage eines Waldes eignen. Eher sollte die Gemeinde eine andere birkende Rothhecke vor dem Reckelberg roden. Der herrschaftliche Jäger Schäfer in Fürth meinte dazu, die Rothhecken seien ehemals herrschaftlicher Wald gewesen. Weil aus dem Holz nichts erlöst werden konnte, habe die vorige Herrschaft gestattet, dass sie zur Saat freigegeben werde. Bei der Renovatur seien sie dann von der Gemeinde als Eigentum angegeben worden. Die Regierung in Saarbrücken entschied am 9.Juli.1761, die noch stehende Hälfte der Rothhecke auf der Platt sollte zum herrschaftlichen Wald gezogen werden. Die Rothhecke am Reckelberg dürfe von der Gemeinde beseitigt werden. 1766 wurden dann die Rothhecken auf der Platt, am Mohlberg, auf den Ringen, in der Stiefelwiese und auf dem Küntzelberg der Gemeinde Fürth unter bestimmten Bedingungen überlassen.
1784 beantragte ein Peter Wagner bei der Regierung, ihm das herrschaftliche Osterwäldchen, auch Allwoog genannt, 12,6 Morgen und 2 Ruthen groß, bei Fürth zu verkaufen und bot 8 Gulden für den Morgen. Das Wäldchen lag "nahe bei dem Dorfe Fürth, gänzlich im Feld, an einem gähen Berg und hat eine große unbrauchbare Klam." Die Regierung entschied, das Osterwäldchen sei zu versteigern, der gebotene Preis von 8 Gulden sei bei der Versteigerung anzusetzen. Die Gemeinde Fürth ersteigerte das Wäldchen, bot es aber erneut vier Jahre später der Regierung im Tausch gegen Ackerland "am langen Wald gegen den Wildpretgalgen" an. Die Regierung stimmte zu. Wieder zwei Jahre später erbat und erheilt die Gemeinde Fürth die schriftliche Bestätigung ihres seit über 50 Jahren geübten Rechtes, in allen Waldungen ihres Bannes das Laub,- Stock und Leserecht zu genießen.
Genau so scharf achtete aber auch die Herrschaft auf ihre Rechte. Es war zum Beispiel verboten, das Vieh in die herrschaftlichen Waldungen zu treiben. Im Betretungsfalle wurde das Vieh unnachsichtig gepfändet. Allein im Mai 1762 wurden gepfändet:

"im Selgenbacher Schlag"

Lorenz Dilk sein Sohn

4 Ochsen

 

Jakob Jung sein Sohn

1 Pferd

auf Himmelfahrtstag "im langen Waldschlag"

Peter Müllers Sohn

6 Ochsen

 

Nickel Bettingers Sohn

4 Ochsen

In allen Fällen konnte das Vieh nur gegen Zahlung der Strafe von 20 Gulden ausgelöst werden.
Allerdings sorgte sich die Regierung auch anders um seine Untertanen. Klar, denn die mussten ja imstande sein, ihre Abgaben pünktlich zu bezahlen. So wurden im Dezember 1755 die Fürther Schöffen Nikolaus Bettinger und Jakob Jung in Ottweiler vom Oberforstmeister von Maldiß darüber gehört, ob die Fürther Rechte im Zweibrückischen hätten oder umgekehrt. Die Schöffen verneinten das, wiesen aber auf die Wiesen der Kirche Breitenbach hin, wegen denen sie 1746 den Prozess verloren hätten und sagten weiter: "Weil aber das heutige Dorf Münchwies auf dem Fürther Bann erbaut worden sei und dadurch der Fürther Bann ein großes Stück Land verloren hätte, so könnte sich durch die Zeit nach und nach allerhand geändert haben.
Ich denke, die Beispiele genügen, um zu zeigen, welche lebensentscheidende Bedeutung damals noch die Nutzung des Bannes für die Dorfbewohner hatte.


 ganz nach oben

 

Die alten Flurnamen

Vorweg eine Frage: Kennt jeder Fürther Bürger alle Flurnamen und weiß er, welche Flurteile jeweils damit gemeint sind?
Früher, wo jede Familie im Dorf durch Bewirtschaftung mit dem Grund und Boden verwurzelt war, war das wahrscheinlich selbstverständlich. Aber heute? Dazu sollen nachstehend die amtlichen Flurnamen des Katasters, nach Fluren geordnet, angegeben werden unter Gegenüberstellung die Flurnamen von 1740 und 1766. Die heutige Nummer der Flur stimmt in den meisten Fällen mit der Nr. des Tractus von 1766 überein. Wo das nicht der Fall ist, wird es besonders gesagt. Es sind heute schon gegenüber der Zeit vor 200 Jahren viele Flurnamen verschwunden sind, ein Zeichen dafür, dass auch Namen dem ewigen Gesetz des Werdens und Vergehens unterworfen sind. In der Deutung der Namen sind wir zurückhaltend, denn es sind über das Renovaturprotokoll von 1740 zurück fast keine Namen erhalten und es stehen daher nicht genug alte, noch unverdorbene Namensformen zur Verfügung. Ohne Kenntnis solcher alten Formen bleibt Deutung von Flurnamen, auch wenn sie anscheinend ganz klar verständlich sind, eine unsichere Sache.

Flurnamen

genannt 1740

genannt 1766

Bemerkung

Flur 1

 

 

 

 Im Woog

Oben am Woog

 Im Woog

Ein Woog ist ein Weiher

 Im Zähling

Im Zähling

Im Zähling

 

Am Mühlenpfad

Am Mühlenpfad

Am Mühlenpfad  und (Tractus 2) Am Mühlenpfad

Die Flur liegt beiderseits der heutigen Straße nach Dörrenbach. Sie ist nach dem Weg genannt, den die Dörrenbacher zur Mühle nach Fürth nehmen mussten. Sie waren nämlich in die Mühle in Fürth gebannt, das heißt, sie durften ihr Getreide in keiner anderen Mühle mahlen lassen. In Dörrenbach bestand in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zwar eine "Ohlig-Mühle", die Hans Adam Stoll gehörte, aber keine Getreide-Mühle. Als dann Heinrich Stoll diese Mühle zur Getreide-Mühle ausbaute, entstand Streit zwischen ihm und Ludwig Riehm, dem Fürther Müller. Neben dem Mühlenpfad wird aber 1740 noch ein Dörrenbacher Weg genannt.

Am Kampergarten
In den Kampergärten

Vorm / Im Kampergarten

In den Kampergärten

Nach einer Familie Kampen genannt. 1634 wohnte ein Leonhard Kampen in Fürth.

Im Betzum

 Im oberen Dorfbetzum

 Im Betzum

Mit Betzem, Bitzem, Betzum bezeichnete man früher die unmittelbar hinter dem Dorfzaun gelegenen, mit Zaun oder Hecke umgebenen Güter.

Im Dorf
Im Dorf bei der Kirche

Im Dorf

Im Dorf

 

Im Mauergarten

Im Mauergarten

Im Mauergarten

Vielleicht nach einem Garten, der von einer Mauer umgeben war, bei uns eine Seltenheit, während man im Saargau und nach Lothringen hinein grundsetzlich die Gärten durch Mauern und nicht durch Zäune schützt.

An der / In der Rötzwiese

In der Rötzwiese

In der Rötzwiese

 

In der Bornwiese

Ober / In der Bornwiese
In der Bornwiese beim Steeg

In den Bornwiesen

Die nach einem Born, einem Brunnen benannte Wiese.

Im Scheuergarten

In den Scheuergärten

Im Scheuergarten

 

Im Hahnenfeld

In der Hahnenwies

Im Hahnenfeld

 

Im Baumgarten

Baumgarten

In den Borngärten

Demnach wäre der Name von 1766 ein Missverständnis des Katasterbeamten gewesen.

Auf dem Mühlenberg

Am Mühlrech
Aufm Mühlrech
Auf dem Mühlrech

Auf dem Mühlrech
Bey der Mühle

Der Berg, der Rech (=Abhang) bei der im Dorf gelegenen Mühle.

Im Heiligenfeld

In dem Heiligenfeld

Im Heiligenfeld

 

Außerdem nach dem Bannbuch von 1766 noch im Tractus 1:

 

Im Kirschgarten

Im Kirschgarten

 

 

Auf dem Bauert

Aufm Bauert

 

 

In der Erndt-Lücke

In der Erndt-Lücke

 

Die Lücken waren Durchlässe und Durchfahrtswege in dem früher um jede Dorfanlage herumziehenden Zaun oder Etter, der den Zweck hatte, das Auslaufen des Viehs auf die Felder zu verhindern.

Auf dem Zimmerplatz

 

 

 

Am Berg

Der Berggarten

 

 

Am Creutz

Im Kreuzgarten oberhalb dem Dörrenbacher Weg

 

 

In der Dreyspitz

Im Dreyspitz

 

Nach der Form des Flurteiles genannt.

Im Weyhergarten

In den Weyhergärten

 

 

In der Zehentwies

In der Zehentwies

 

 

Beim Kranich

Im Kranich

 

 

Bey Hahn-Eich

 

 

 

In den Neugärten

Im Naugarten

 

Wohl nach Gärten, die zur Zeit der Entstehung des Namens neu angelegt wurden, nicht etwa auf dem Familiennamen Neu.

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 2

 

 

 

Auf der Au

In der Au, Auf der Au

Auf der Au

Die Au ist von Wasser umflossenes Land, feuchter Grund oder Wiese.

In Pfandteich

Im Pfandteich unterm / oberm Dörrenbacher Weg

Im Pfandreich

 

In der Petersheck

In / Unter der Petersheck,
Jenweits der Petersheck

Auf der Petersheck

Wohl eine nach dem Vornamen Peter benannte Hecke.

In der Seiters

In der Seiters

In der Seiters

Dieser weitverbreitete Flurname bedeutet, seitwärts vom Dorf liegende Felder, wobei dieses "seitwärts" auf nicht besonders brauchbare und deshalb nicht besonders beachtete Felder bezeichnen kann.

Auf der Sangheck

 

Auf der Sanghecke

 

Auf der Heide

Auf der Haydt

Auf der Heyde

Mit Heide bezeichnet man unbebautes, wildbewachsenen Land.

 

 

 

 

Flur 3

 

 

 ganz nach oben

Die Bruchwiese
Oberhalb der Bruchwiese

Bruchwies

Vor / In der Bruchwiese

Eine bruchige, sumpfige Wiese.

Im Heupel

Aufm Häupel

Auf dem Heupel

 

Auf dem Wacken

Auf dem Wacken

Auf dem Wacken

Wacken sind Feldsteine.

Im Kurzfeld

In den kurzen Feldern

Auf dem Kurzfeld

Nach der Form des Feldes.

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 4

 

 

 

Bei den Apfelbäumen

An den Apfelbäumen

Bey den Apfelbäumen

 

Im Lanzental

Im Lanzental

Im Lanzental

 

Bei Watzeborn
Auf dem Watzebüsch

Am Watzeborn

Bey Watzenborn
Auf dem Watzebusch

 

Auf Schweitzerhansentriesch

Auf Schweitzerhansentriesch

Auf Schweitzer- hansen Driesch

Driesch ist brachliegendes, unbebautes Land.

Straße

alte Straße

An der Hohen Straße
Die Hohestraß

Hierzu wird auf den Abschnitt "Die alten Straßen" verwiesen.

Außerdem nach dem Bannbuch von 1766 noch im Tractus 4:

 

Im Aschenfeld

 

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 5 / 6

 

 

 

Auf der Hart

Auf der Hart

Auf der Hart

Nach dem Messtischblatt fälschlicherweise "Auf dem Hardt". Mit Hardt bezeichnete man früher die Trift, Weidetrift, auch Wald.

 

 

 

ganz nach oben 

Flur 7

 

 

 

Im Brühl

Im Brühl bei der Brücke an der St.Wendeler Straße, Am Brühl

Im Brühl

Der Brühl ist die fette, mit Buschwerk bestandene Wiese. Bei uns bedeutete Brühlland allgemeines Wiesenland der Grundherrschaft dicht beim Dorf, also Herrenland.

Im Reihersrech
Auf dem Reihersrech

Im Reihersrech

Am / Vor dem Reihersrech

Rech ist ein steiler Abhang, der hier wohl nicht nach dem Vogel, dem Reiher genannt ist, sondern vielleicht nach einem Personennamen.

Auf dem Butterpfad

Am Butterpfad ("allhier ist die St. Wendeler Straß")

Auf dem Butterpfad

Der Butterpfad ist die alte Straße nach St. Wendel, über die die Bauern von Fürth nach St. Wendel zum Markt zogen. Das wesentlichste Erzeugnis, das die Bauersfrauen zum Markt trugen, war Butter, daher der Name.

In der Benn

In der Benn

In der Benn

 

In der Billerswiese

In der kleinen / großen Billerswiese

Auf / In der Billerswiese

 

Auf der Steinkaul

 

Auf der Steinkaul

 

In den Schachenrödern

In den Schachenrödern

In den Schachenrödern

 

Auf dem Rutzenberg

 

Auf dem Rutzenberg

 

Außerdem nach dem Bannbuch von 1766 noch im Tractus 7:

 

In der Sauerwies

 

 

 

Am Härtelsstein

Im Härtelstein

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 8

 

 

 

Unter der Röß

 

Auf der Röß

 

In der Seilerwiese

In der Seylerwies im Pfaffenthal

Auf / In der Seilerwies

 

Im höhern Schleif

In / Unten an der Herrenschleif

Im Höhenschleiff

 

Ober dem Reihersrech

 

Ober dem Reihersrech

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 9

 

 

 

Bei Hohlborn

Bei Hohlborn

 

 

Selgenbacherschachen

 

 

 

In der Selgenbach

In der Selgenbach

 

 

Vorm Hubenwald

Vorm / Hinter dem Hubenwald

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 10

 

 

 

Auf der Hub

Auf / Ober der Huben

 

 

In der Huberwiese

In der Hubenwies

 

 

Auf dem Langenwald

 

Im Langenwald (Tractus 9-11)

 

Auf der Hub

 

Auf der Hub (Tractus 9-11)

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 11

 

 

 

Auf der Hub

 

 

 

Außerdem nach dem Bannbuch von 1766 im Tractus 9-11:

 

Am Wildpretsgalgen

Am Wildpretsgalgen

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 12

 

 

 

Im Pfaffental

 

Im Pfaffenthal

 

Auf der Röß

 

Auf der Röß

 

Auf dem Katzenberg

 

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 13

 

 

 

Im Häuschesfeld

Auf Häusgenfeldern

Im Häusgesfeld

 

Beim Sauborn

Bei / Unten am Sauborn

Am Sauborn

 

Am alten Sauborn

Beim alten Sauborn

Am alten Sauborn

 

Oberm Sauborn

 

Ober dem Sauborn

 

Auf Stöckling

 

Auf Stöckling
Hinter Stöckling

 

Auf Mühstrich

Auf Mühstrich oder Sauborn

Auf dem Mühlteich

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 14

 

 

 

Im Grabenfeld

Im Grabenfeld

Im Grabenfeld

 

Im Kirtel

Im Kirdell

Im Kirtel

 

In der Holtzwiese

In der Holtzwies

In der Holtzwies

 

Im Osterwäldchen

 

Im Osterwäldgen

 

In der Radenau

In der Radenau

In der Radenau

 

Im Duppesfeld

Im Duppesfeld

Im Duppesfeld

 

Holzrechschachen

Aufm Holtzrech

Am Holzrech

 

Auf den Ringen

 

Auf den Ringen

 

Außerdem nach dem Bannbuch von 1766 noch im Tractus 14/15:

 

Bey der Büch

 

 

 

Am Ottweilerweg

 

 

 

Am Rutzenberg

 

 

 

Im Hollerfeld

Im Hollerfeld

 

 

Kleinholtzwiesen

 

 

 

Im Busenwinkel

Im Busenwinkel auf der Oster

 

 

Bey der Altmühl

 

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 15

 

 

 

Mohlberg

Am Mohlberg

Am Mohlberg

 

Der Reckelberg

Am Reckelberg

Am Reckelberg

 

 

 

 

 

Flur 16

 

 

 

In der großen Stiefelwiese

In der großen Stiefelwiese

Bey der groß Stiefelwies

 

Bei der Stiefelwiese

Die klein Stiefelwies

Auf / In der Stiefelwies

 

Auf der Oster

 

Auf / Bey der Oster

 

In der Heilwiese

In der / Ober der Heilwies unterm Reckelberg

In der Heywies

 

Außerdem nach dem Bannbuch noch im Tractus 16:

 

In der Blankenau

An der Blankenau

 

 

Im Quinter

Im Quinter unten am Reckelberg

 

 

In der Klein Reinselwies

 

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 17

 

 

 

Auf der Platte

Auf der Platt

Auf der Blatt

 

Am Geisrech

 

Wald am Geisrech

 

 

 

 

 

Flur 18

 

 

 

Frankenwald

 

Frankenwald

 

Jungenwald

Jungenwald

Jungenwald

 

In der Schönbach

In der Schönbach

 

Diese Wiesen sind 1760 in dem Jungenwald angelegt worden.

Dotschberg

Der Dotschberg
Der kleine Dotschberg

Am Dotschberg

 

Außerdem nach dem Bannbuch noch im Tractus 17/18:

 

Am Götzenteich

Im / Am Götzenteich

 

 

In der Kirchenheck

 

 

 

Auf der Selgenbach

 

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 19

 

 

 

Am Götzenberg

 

Am Götzenberg

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 20

 

 

 

Häbchental

Der Häbschentaler Schachen
Häbgental

Im Häbgentaler Schachen

 

Am Küntzelberg

Am Kintzelberg
Der Kintzelberger Schachen

Am Kintzelberg

 

Außerdem nach dem Bannbuch noch im Tractus 20:

 

Im Allenwooger Schachen

Der Allenwooger Schachen

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 21

 

 

 

Im Altenwoog

Im Allenwoog

Im Allenwoog

 

Am Hägschentaler Born

 

Am Häpgentaler Born

 

Am Häbschentaler Hang

 

Am Häpgentaler Hang

 

In der Häbschentaler Dell

 

Im Häpgental

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 22

 

 

 

Vor Rodt

Vor Rodt

Vor Rodt

 

Im Maardick
Rechter Hand im Maardick

Im Maardick

Im Maardick

 

Am Häbschentaler Kopf

 

Am Häpgentaler Kopf

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 23

 

 

 

Auf der Höll

Höllgarten

 

Der Flurname hat nichts mit der Hölle zu tun, aber es könnte eine Halde, ein Abhang darin stecken.

Im Stiefelfeld

Im Stiefelsfeld

Im Stiefelfeld

 

Bei Kreuzeich

 

Bey Creutz-Eich

 

Im Kirchenfeld

 

Im Kirchenfeld

 

Im Krummfeld

In den Krummfeldern

Im Krummfeld

 

Im Langental

Langenthal

Langenthal

 

Im Ebertstal
Oberhalb im Ebertstal
Rechter Hand dem Ebertstal

Ebertsthal

Ebertsthal

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 24

 

 

 

Auf dem Gillenberg

Am Güldenberg

Auf dem Gillenberg

 

Auf dem Hüttenrötchen

Im Hüttenrödgen

Hüttenrötgen

 

Im Walpertstal

Walpertal

Walpertstal

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 25

 

 

 

Im Häbschental

 

Maardick

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 26

 

 

 

Auf der Lautenbach

Auf der Lautenbach bei Menchesborn / Bei Engeshorn / Die Hültzwies

Auf der Lautenbach

 

Hinter dem Gillenberg

 

 

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 27

 

 

 

Kohlwaldteich

Im Kohlwaldteich

Im Kohlwaldteich

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 28

 

 

 

Kohlwald

 

Im Kohlwald

Der Wald ist 89 Morgen groß.

 

 

 

 

Flur 29

 

 

 

Marktbrunnenschachen

 

Im Marktbrunnenschachen

ein Wald von 63 Morgen. Mark bedeutet Grenzmarke, Grenzzeichen, Grenze überhaupt. Die Flur liegt an der Banngrenze.

Am Steinberg

 

Am Steinberg

 

Hinter dem Kohlwald

 

Hinter dem Kohlwald

 

Unter dem Marktbrunnen

 

Am Markborn

 

 

 

 

 ganz nach oben

Flur 30

 

 

 

Am Hegelberg

Am Höcherberg

Am Höchelberg

Gemeint ist der Höcherberg.

Im Streitfeld

 

 

 

Außerdem nach dem Bannbuch als Tractus 31:

 

Wald ober dem Markborn

 

 

(17 Morgen)

Wald am Höchelberg

 

 

(76 Morgen)

ganz nach oben

1600/1602 werden außerdem die Flurnamen "in der Laach" und "an der Kurtz Heller" genannt.

Das Renovaturprotokoll von 1740 enthält noch folgende Flurnamen (ich gebe sie in der Reihenfolge und füge in Klammern in der Nähe liegende Fluren bei):

vergessene Flurnamen von 1740

in der Nähe liegende Fluren

Im Spitzengarten

Im Dorf heute noch bekannt.

Hiebegarten

(oben im Dorf)

Geyersgarten

(Petersheck)

Im Kreuzgarten

(oberhalb dem Dörrenbacher Weg)

Beim Kriebesfluß

(Radenau)

Zunselgärten

(Bornwies)

Dörrwies

(Bornwies)

Bei Holtzenborn

(Radenau)

Aufm Waag, Vorm Waag an der Straße

(im Dorf)

Auf Meyers Triesch

(Billerswies)

In den Fleischfeldern

(Seiters)

In der Sang, Vor der Sang

(auf der Heide)

An den Osterfeldern

(auf dem Wacken)

Am Ottweiler Weg, Auf dem Webersrech, Auf der Bach

Sauborn

Die Kurtzhöll

(Krummfelder)

Ober dem Rechen, In der tiefen Abwandt

(vor Rodt)

Im Herrengarten

(an der Kirche)

Im Großengarten, Im Leingarten, Feilgarten

(Baumgarten)

 

anipurple04_up.gif