Und wie verläuft nun
die Banngrenze? Beginnen wir oben auf der Hardt, wo der Bann Fürth
auf einige Meter Länge an den Bann Breitenbach stößt und die Grenze
fast genau nach Süden führt, um dann die Straße Fürth-Lautenbach
in der Nähe des Lautenbacher Friedhofes zu überqueren. Dicht
bei den letzten Häusern von Remmesfürth überschreitet die
Grenze den Lautenbach und die Straße von Lautenbach nach Hangard,
um dann den Hang des Höcherberges hinaufzuklimmen, wo sie
oben fast den Aussichtsturm erreicht. Dort biegt sie nach Westen
ab und berührt auf einer Länge von etwa 300 m den Bann Höchen. Auf
dieser kurzen Strecke war sie vor 200 Jahren gleichzeitig Grenze
zwischen dem nassau-saarbrückischen Oberamt Ottweiler und dem Herzogtum
Pfalz-Zweibrücken, von 1816 bis 1920 zwischen der preußischen Rheinprovinz
und der bayerischen Rheinpfalz. Dann fällt die Banngrenze wieder
den Nordhang des Höcherberges hinunter und dreht sich ins Tal des
Lautenbaches, umgeht die Eichelthaler Mühle, folgt dem Lautenbach,
der von hier bis zur Mündung in die Oster Schönbach heißt,
und dann, das ehemalige Gasthaus Hanauer Mühle einschließend,
der Oster aufwärts, bis kurz vor der großen Kurve der Ostertalstraße
an ehemaliger Recktenwaldsmühle (auch Brille Mühle genannt),
wo sie auf der rechten Seite der Oster den Hang des Reckelberges
emporsteigt. Am alten Fürther Sportplatz vorbei fällt sie in das
Pfaffental hinab, um am Selgenbach vorbei, den Himmelwald
durchquerend, den Wilpertsgalgen zu erreichen. Von dort läuft
sie nach Südosten entlang der alten St. Wendeler Straße bis zum
Bahneinschnitt, folgt diesem in Richtung Dörrenbach ein Stück,
um dann, die Oster und am Hang die Ostertalstraße überquerend (hier
steht ein Stein, der gleichzeitig Grenzstein zwischen den Kreisen
Neunkirchen und St. Wendel ist) wieder den Ausgangspunkt auf der
Hardt zu erreichen.
In ihrem Verlauf berührt die
Banngrenze folgende Bänne: Breitenbach, Lautenbach, Höchen, Münchwies,
Steinbach, Wetschhausen, Niederlinxweiler und Dörrenbach. Ganz
übersehen können wir den Bann Fürth von keiner Stelle aus, dazu
ist das Gelände zu `buckelig`. Aber immerhin können wir ihn oben
von der Hardt aus doch in großen Teilen überblicken. Die höchste
Stelle des Bannes liegt auf dem Höcherberg beim Aussichtsturm
in 517 m. Geben
wir noch die tiefste Stelle des Bannes an der Hanauer Mühle mit
262 m an, so sehen wir, dass ein Höhenunterschied von 255 m
besteht. Wir
sind einmal die Banngrenze abgeschritten und haben dazu im meistens
weglosen Gelände vier Stunden gebraucht, denn die Banngrenze hat
die beträchtliche Länge von gut 20 km. Sie ist nicht immer leicht
zu finden, da an vielen Stellen die Grenzsteine fehlen und eigentlich
nur das kurze Stück über die Hardt, wo der Bann Breitenbach anstößt
- der Sportplatz von Breitenbach liegt dicht daneben im Wald - noch
einige Grenzsteine aus der ersten Saargebietszeit von 1920 bis 1935
zu finden sind, als dieses Stück, ebenso nach 1945 bis 1957, gleichzeitig
Zollgrenze war. Auf der einen Seite der Steine findet sich ein S
(=Saar), auf der anderen ein D (=Deutschland). Ältere Grenzsteine
finden sich dann noch die kurze Strecke über den Höcherberg, wo
vor der französischen Revolution die Grenze zwischen dem Herzogtum
Pfalz-Zweibrücken und der Grafschaft Nassau-Saarbrücken verlief.
Hier tragen die Bannsteine außer Nr. und Jahreszahl "auf der
Seite gegen Fürth die Buchstaben NASSAU und den Wolfs-Angel Z
auf der Seite gegen Höchen PFALTZ Z"
(Bannbuch von 1766). Außerdem finden sich noch einige Grenzsteine
von 1764 (Fürth, Dörrenbach, Werschweiler, umgelegt) und 1765 (Fürth,
Werschweiler, Niederlinxweiler) in der Nähe des Wilpertgalgens;
endlich auf diesem selbst, der ein vorgeschichtliches Hügelgrab
ist, noch ein stattlicher Stein von 1765. Es mögen in den Hecken
noch mehr Steine zu finden sein und gerade die Strecke vom Butterpfad
bis zum Wilpertsgraben, wo der Weg die Bannscheide bildet, ist so
stark mit Dorngestrüpp bewachsen, dass dort noch einige der älteren
Steine im Gestrüpp verborgen sein können. Sonst ist auf der ganzen
Strecke nur ein stark beschädigter Steinvon wohl 1764 erhalten,
auf dem man von der Jahreszahl aber nur noch ".76." erkennen
kann.
|
Nach
den langen Kriegszeiten des 17. Jahrhunderts war das Dorf in einem
wahrhaft armseligen Zustand zurückgeblieben. Jedenfalls waren die
Grenzen der Grundstücke in Vergessenheit geraten. Im Jahre 1716
und dann wieder 1740 wurden daher "Renovaturprotokolle"
über den Bann Fürth angelegt, von denen noch das "Renovatur-
und Schatzungsprotokoll" von 1740 erhalten ist. Aus diesem
über 30 cm dicken Band ergibt sich, dass sich der Bann des herrschaftlichen
Hofgutes Wetschhausen damals noch zum Bann Fürth gehörte, denn es
heißt, er sei "mit der Hube auf dem Fürther Bann gelegen."
Es gab damals noch zwei Bannsteine von 1603 auf dem Höcherberg und
auf der Hardt, der "Landgraben" bildete die Grenze zwischen
Breitenbach und Fürth. Der Dorfbann war noch nicht in Fluren eingeteilt,
die Grundstücke (fast 2000) wurden durchgezählt.
Es
gab folgende Höfe:
|
Wendel
Müller Nickel Bettinger Johann Nickel Schwingel
|
oberm Dorfbetzem
an der Straß nach der Brücke zu
|
Velten
Wagner Nickel Hoffmann Hans Jakob Dreß
Magnus
|
im Dorf ober der
Bornwies
|
Matz
Becker Witwe
|
im
Dorf unten an der Straße
|
Nickel
Ziermann Witwe
|
am Weg nach dem Häbgental
|
Ludwig Müller
|
links des Weges nach
dem Häbgental
|
Henrich Jung
|
ober der Bornwies
|
Hirtenhaus der Gemeinde
|
im Höllegarten
|
Johannes Schilling
|
im Hiebelgarten oben
im Dorf
|
Lorenz Dilk
|
aufm Bauert, nach
der alten Hohl im Langental zu
|
Nickel Wern (mit
Schmiede)
|
oben im Dorf rechts
der Gass von Lautenbach
|
Paulus Schmid
|
unter der Erndtlück
|
Michel Jacob 2
Hirtenhäuser der Gemeinde Michel Hoffmann
|
oberhalb der Hauptgass
|
Hans Adam Günther
|
unten an der Erndtlück
|
Philipp Meyer
|
vorm Kampergarten
|
Hans Peter Reif
|
vorm Waag an der
Straße
|
Johann Nickel Federkeil
|
in den Weyergärten
bei der Kirche
|
Matthias Demuth Witwe
|
längs der Straße
nach Ottweiler bei der Kirche
|
Bernhard Stahl
|
ebenda
|
Anton Riehm
|
Mühle am Mühlrech
an der Brücke
|
Die
Renovaturprotokolle dieser Zeitenthielten enthielten noch viele
Unrichtigkeiten. Daher ordnete Fürst Wilhelm für die ganze Grafschaft
Saarbrücken eine "General-Erneuerung" an, als deren Ergebnis
das von dem Feldmesser Philipp Schwartz im Jahre 1766 angelegte
"Maß- und Bann-Protokoll des Dorfes Fürth" entstand. Als
fürstliche Kommisare wirkten außer Schwartz noch der Rat und Amtmann
Schmidt und der "Peraequator" Haldy mit. Es sind drei
stattliche, in Schweinsleder gebundene Bände, die doppelt angelegt
wurden, je einmal für das fürstliche Oberamt in Ottweiler und für
die Gemeinde. Leider sind die dazugehörigen Bannkarten schom um
1800 verloren gegangen. In diesen Büchern sind alle Grundstücke
einzeln nach Lage, Besitzer, Größe, Güteklasse usw. aufgezeichnet.
Auf der ersten Seite ist das verwendete Maß eigetragen, der "Teutsche
Werkschuh (28,0 cm), davon 16 auf eine Ruthe und 128 auf einen Morgen
Lands gehen werden". Der Bann ist in 31 Flurbezirke eingeteilt.
Zunächst ist im ersten Bandvorne eine Beschreibung der Banngrenze
gegeben, die wir hier übergehen können.
Das
Dorf bestand damals aus folgenden Anwesen, von denen sich jeder
aus Wohnhaus, Scheune und Stall zusammensetzte:
Michel Tröß
|
Nickel Wern, senior
|
Georg Six
|
Peter Reiß
|
Jakob Beck
|
Conrad Müller
|
Nickel Ziermann
|
Nickel Bettinger
|
Wendel Müller
|
Nickel Schwingel
|
Johannes Schwingel
|
Jakob Wagner
|
Trenz Dilken
|
Wilhelm Reiß
|
Nickel Wern, junior
|
Andreas Eberhards
Witwe
|
Nickel Schmidt
|
Nickel Ziermann
|
Gerhard Jakob
|
Jakob Recktenwald
|
Georg Hoffmann (er
besaß zwei ganze Anwesen u. außerdem noch Scheune
und Stallung)
|
Jakob End
|
Johannes End
|
Georg Wendel Müllers
Erben
|
Nickel Weyland
|
Michel Klein
|
Phil Meyers Erben
|
Gnädigste Herrschaft
|
Zusammen
gab es also in Fürth 29 Bauernanwesen, sechs mehr als 1740. Dann
war noch "die evangelisch-lutherische Kirche" samt dem
Kirchhof, ist ringsum mit gemeinem Weg umgeben." (Die lutherische
Kirche hat nichts mit der heutigen Gemeinde der Altlutheranern zu
tun.) Von der Kirche ist neben dem Text eine Faustskizze des Grundrisses
angebacht, die zeigt, dass Chor und Kirchenschiff Stützpfeiler hatte.
Heute steht bekanntlich noch der Turm, der unsinnigerweise immer
wieder als "Römerturm" bezeichnet wird. Denn wenn er auch
schon alt ist (er ist wohl kurz vor 1500 gebaut worden), so alt
ist er doch nicht, dass er bis in die Römerzeit zurückgehen würde. Der
genannte Georg Hoffmann, wohl der wohlhabendste Bauer in Fürth,
besaß außerdem in der "Reetswies" ein "Gerghaus und
Lohmühle". Die Gemeinde gesaß das Schäferhaus mit Stall, das
Hirtenhaus und das Schützenhaus, das wohl der Sitz des herrschaftlichen
Jägers (=Förster) war. Die Mühle mit Scheune und Stall besaß Ludwig
Riehm. Vor dem Anwesen des Jakob End "stehet der gemeine Pfitz-Brunnen."
Insgesamt
umfasste der Fürther Bann:
|
Häuser mit Hofraum
|
7 ½
|
Morgen
|
8
|
Ruthen
|
Gärten
|
56 ¾
|
Morgen
|
28 ¼
|
Ruthen
|
Wiesen
|
250 ¾
|
Morgen
|
14 ¼
|
Ruthen
|
Ackerland
|
2249 ¾
|
Morgen
|
3 ¾
|
Ruthen
|
Rothhecken
|
221 ¾
|
Morgen
|
26 ¼
|
Ruthen
|
Waldungen
|
1217
|
Morgen
|
9 ½
|
Ruthen
|
Unbrauchbar
|
23 ½
|
Morgen
|
15
|
Ruthen
|
Wege
|
111
|
Morgen
|
6 ½
|
Ruthen
|
Bäche
|
19 ½
|
Morgen
|
15 ½
|
Ruthen
|
Wässerungsgräben
|
7
|
Morgen
|
11 ¾
|
Ruthen
|
Zusammen rund
|
4164
|
Morgen
|
13 ¾
|
Ruthen
|
Die
Waldungen und die Bäche mit der Jagd- und Fischgerechtigkeit gehörten
der gnädigsten Herrschaft. Die Gemeinde besaß keine eigenen Waldungen.
Am
Schluss des Bannbuches sind dann noch die sogenannten Gerechtigkeiten
angegeben: Die Dörrenbacher haben auf der Hardt oben an der
alten Straße und hinter dem Hubenwald die Weidegerechtigkeit, d.h.
sie können hier ihr Vieh weiden. Gerade diese Gerechtigkeit führte
fast Jahr um Jahr zu Streitigkeiten zwischen Fürth und Dörrenbach. Die
Gemeinde Fürth hat zwischen der Hub und der Selgenbach "ohnfern
dem St. Wendeler Weg eine Trift und Tränk", die sie zur Zeit
nicht benutzen kann. Außerdem hat die Gemeinde Fürth das Recht,
ihre Schweine in alle herrschaftlichen Waldungen auf ihrem Bann
zu treiben und noch zur Eckerzeit auf dem Münchwieser Bann in den
"sogenannten Wackenwald und Bierfäng," wofür sie "das
gewöhnliche Sau-Dechtum" bezahlen muss. Andererseits hat
die Gemeinde Dörrenbach das Recht auf die Schmalzweide auf dem Fürther
Bann, und zwar in dem Huben- und im Landwald. Steinbach, Wiebelskirchen
und Hangard sind mit der Mastung in dem sogenannten Jungenwald berechtigt. Der
Beständer des Wetschhauser Hofes hat das Recht, in den Selgenbacher
Wiesen von der Grummeternte bis zum 1. April zu weiden. Dieses Recht
wurde allerdings von der Gemeinde bestritten.
Der
Bann musste das ganze Dorf ernähren, da es andere Erwerbsmöglichkeiten
für die Dorfbewohner nicht gab. So ist es begreiflich, dass die
Dörfer schaft auf ihre Rechte bedacht waren und dass immer wieder
Streitigkeiten wegen der Nutzung des Dorfbannes ausgetragen wurden.
An dem Streit, den die Dörrenbacher und Lautenbacher 1724 wegen
der Holz- und Weiderechte am "Hechelberg" (=Höcherberg)
und im Buchwald austrugen, beteiligte sich Fürth zwar nicht. Aber
auch Fürth wahrte seine Rechte. So schrieb die pfalz-zweibrückische
Regierung im Jahre 1741 nach Saarbrücken, "dass die Kirche
zu Breitenbach in dem ruhigen Besitz des Grummetmachens auf ihren
Wiesen im Fürther und Lautenbacher Bann manuteniert (=bestätigt)
werden möchte." Das Oberamt Ottweiler bekam nun von Saarbrücken
den Auftrag, die Sache zu untersuchen und verhörte den Vorsteher
von Fürth, Johann Nickel Hoffmann und den schöffen von Lautenbach,
Johann Adam Kriff. Diese gaben an, die fraglichen Wiesen seien zwar
bei der Renovatur 1716 der Kirche zu Breitenbach zugeschrieben worden.
Das sei aber ein Irrtum gewesen. Sie hätten alte Leute gefragt,
die bei der Renovatur dabei waren. Diese sagten, die Wiesen seien
in dem verderblichen 30-jährigen Krieg an die Kirche Breitenbach
versetzt worden. Sie seien "eine Appartinentz (=Zubehör) der
zu dem sogenannten Wurren-Haus zu Fürth gehörigen Vogtey" gewesen.
Die Kirche Breitenbach müsse also ihre Besitzrechte beweisen. Den
Grummet habe diese bzw. der Pfarrer zu Breitenbach bisher zwar gemacht,
aber es sei doch herkömmliches Recht, dass Ausländische, die hier
begütert weien, keinen Grummet machen dürften, wie ja auch die Gemeinde
Dörrenbach auf ihren Wiesen in der pfalz-zweibrückischen Labach
kein Grummetrecht besäße. Sie behielten sich zudem an ihren Wiesen
das Auslösungsrecht vor. Der Streit um diese Wiesen schwebte jahrelang,
bis 1746 die Gemeinde Fürth den Prozess verlor. 1751
war in Saarbrücken eine Klage des Adam Günther und Genossen von
Fürth gegen mehrere Gemeindsleute daselbst wegen Teilung des Wildlandes
anhängig, ohne dass der Ausgang bekannt ist. 1761
beantragte die Gemeinde mündlich beim Fürsten in Neunkirchen, wo
er damals ein Schloss besaß, ihr zu gestatten, ihre Rothhecken auf
der Platt, wovon sie im letzten Jahr bereits die Hälfte gerodet
habe, jetzt vollends auszuroden. Nach dem Renovaturprotokoll von
1740 sei die ganze Rothhecke 34 Morgen groß. Der Oberjäger Ruppert
in Ottweiler vertrat die Meinung, die noch vorhandene Hälfte sei
rund von Wald umgeben und hänge nur mit einer Ecke an der bereitsbeseitigten
Hälfte. Sie würde sich daher gut zur Anlage eines Waldes eignen.
Eher sollte die Gemeinde eine andere birkende Rothhecke vor dem
Reckelberg roden. Der herrschaftliche Jäger Schäfer in Fürth meinte
dazu, die Rothhecken seien ehemals herrschaftlicher Wald gewesen.
Weil aus dem Holz nichts erlöst werden konnte, habe die vorige Herrschaft
gestattet, dass sie zur Saat freigegeben werde. Bei der Renovatur
seien sie dann von der Gemeinde als Eigentum angegeben worden. Die
Regierung in Saarbrücken entschied am 9.Juli.1761, die noch stehende
Hälfte der Rothhecke auf der Platt sollte zum herrschaftlichen Wald
gezogen werden. Die Rothhecke am Reckelberg dürfe von der Gemeinde
beseitigt werden. 1766 wurden dann die Rothhecken auf der Platt,
am Mohlberg, auf den Ringen, in der Stiefelwiese und auf dem Küntzelberg
der Gemeinde Fürth unter bestimmten Bedingungen überlassen. 1784
beantragte ein Peter Wagner bei der Regierung, ihm das herrschaftliche
Osterwäldchen, auch Allwoog genannt, 12,6 Morgen und 2 Ruthen groß,
bei Fürth zu verkaufen und bot 8 Gulden für den Morgen. Das Wäldchen
lag "nahe bei dem Dorfe Fürth, gänzlich im Feld, an einem gähen
Berg und hat eine große unbrauchbare Klam." Die Regierung entschied,
das Osterwäldchen sei zu versteigern, der gebotene Preis von 8 Gulden
sei bei der Versteigerung anzusetzen. Die Gemeinde Fürth ersteigerte
das Wäldchen, bot es aber erneut vier Jahre später der Regierung
im Tausch gegen Ackerland "am langen Wald gegen den Wildpretgalgen"
an. Die Regierung stimmte zu. Wieder zwei Jahre später erbat und
erheilt die Gemeinde Fürth die schriftliche Bestätigung ihres seit
über 50 Jahren geübten Rechtes, in allen Waldungen ihres Bannes
das Laub,- Stock und Leserecht zu genießen. Genau
so scharf achtete aber auch die Herrschaft auf ihre Rechte. Es war
zum Beispiel verboten, das Vieh in die herrschaftlichen Waldungen
zu treiben. Im Betretungsfalle wurde das Vieh unnachsichtig gepfändet.
Allein im Mai 1762 wurden gepfändet:
"im Selgenbacher
Schlag"
|
Lorenz Dilk sein
Sohn
|
4 Ochsen
|
|
Jakob Jung sein Sohn
|
1 Pferd
|
auf Himmelfahrtstag
"im langen Waldschlag"
|
Peter Müllers Sohn
|
6 Ochsen
|
|
Nickel Bettingers
Sohn
|
4 Ochsen
|
In
allen Fällen konnte das Vieh nur gegen Zahlung der Strafe von 20
Gulden ausgelöst werden. Allerdings sorgte sich die Regierung
auch anders um seine Untertanen. Klar, denn die mussten ja imstande
sein, ihre Abgaben pünktlich zu bezahlen. So wurden im Dezember
1755 die Fürther Schöffen Nikolaus Bettinger und Jakob Jung in Ottweiler
vom Oberforstmeister von Maldiß darüber gehört, ob die Fürther Rechte
im Zweibrückischen hätten oder umgekehrt. Die Schöffen verneinten
das, wiesen aber auf die Wiesen der Kirche Breitenbach hin, wegen
denen sie 1746 den Prozess verloren hätten und sagten weiter: "Weil
aber das heutige Dorf Münchwies auf dem Fürther Bann erbaut worden
sei und dadurch der Fürther Bann ein großes Stück Land verloren
hätte, so könnte sich durch die Zeit nach und nach allerhand geändert
haben. Ich denke, die Beispiele genügen, um zu zeigen, welche
lebensentscheidende Bedeutung damals noch die Nutzung des Bannes
für die Dorfbewohner hatte.
|
Vorweg eine Frage:
Kennt jeder Fürther Bürger alle Flurnamen und weiß er, welche Flurteile
jeweils damit gemeint sind? Früher, wo jede Familie im Dorf
durch Bewirtschaftung mit dem Grund und Boden verwurzelt war, war
das wahrscheinlich selbstverständlich. Aber heute? Dazu sollen nachstehend
die amtlichen Flurnamen des Katasters, nach Fluren geordnet, angegeben
werden unter Gegenüberstellung die Flurnamen von 1740 und 1766.
Die heutige Nummer der Flur stimmt in den meisten Fällen mit der
Nr. des Tractus von 1766 überein. Wo das nicht der Fall ist, wird
es besonders gesagt. Es sind heute schon gegenüber der Zeit vor
200 Jahren viele Flurnamen verschwunden sind, ein Zeichen dafür,
dass auch Namen dem ewigen Gesetz des Werdens und Vergehens unterworfen
sind. In der Deutung der Namen sind wir zurückhaltend, denn es sind
über das Renovaturprotokoll von 1740 zurück fast keine Namen erhalten
und es stehen daher nicht genug alte, noch unverdorbene Namensformen
zur Verfügung. Ohne Kenntnis solcher alten Formen bleibt Deutung
von Flurnamen, auch wenn sie anscheinend ganz klar verständlich
sind, eine unsichere Sache.
Flurnamen
|
genannt
1740
|
genannt
1766
|
Bemerkung
|
Flur 1
|
|
|
|
Im Woog
|
Oben am Woog
|
Im Woog
|
Ein Woog ist ein
Weiher
|
Im Zähling
|
Im Zähling
|
Im Zähling
|
|
Am Mühlenpfad
|
Am Mühlenpfad
|
Am Mühlenpfad und
(Tractus 2) Am Mühlenpfad
|
Die
Flur liegt beiderseits der heutigen Straße nach
Dörrenbach. Sie ist nach dem Weg genannt, den die
Dörrenbacher zur Mühle nach Fürth nehmen mussten.
Sie waren nämlich in die Mühle in Fürth gebannt,
das heißt, sie durften ihr Getreide in keiner anderen
Mühle mahlen lassen. In Dörrenbach bestand in der
ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zwar eine "Ohlig-Mühle",
die Hans Adam Stoll gehörte, aber keine Getreide-Mühle.
Als dann Heinrich Stoll diese Mühle zur Getreide-Mühle
ausbaute, entstand Streit zwischen ihm und Ludwig
Riehm, dem Fürther Müller. Neben dem Mühlenpfad
wird aber 1740 noch ein Dörrenbacher Weg genannt.
|
Am Kampergarten
In den Kampergärten
|
Vorm / Im Kampergarten
|
In den Kampergärten
|
Nach einer Familie
Kampen genannt. 1634 wohnte ein Leonhard Kampen
in Fürth.
|
Im Betzum
|
Im oberen Dorfbetzum
|
Im Betzum
|
Mit Betzem, Bitzem,
Betzum bezeichnete man früher die unmittelbar hinter
dem Dorfzaun gelegenen, mit Zaun oder Hecke umgebenen
Güter.
|
Im Dorf Im Dorf bei der Kirche
|
Im Dorf
|
Im Dorf
|
|
Im Mauergarten
|
Im Mauergarten
|
Im Mauergarten
|
Vielleicht nach einem Garten, der
von einer Mauer umgeben war, bei uns eine Seltenheit,
während man im Saargau und nach Lothringen hinein
grundsetzlich die Gärten durch Mauern und nicht
durch Zäune schützt.
|
An der / In der Rötzwiese
|
In der Rötzwiese
|
In der Rötzwiese
|
|
In der Bornwiese
|
Ober / In der Bornwiese
In der Bornwiese beim Steeg
|
In den Bornwiesen
|
Die nach einem Born,
einem Brunnen benannte Wiese.
|
Im Scheuergarten
|
In den Scheuergärten
|
Im Scheuergarten
|
|
Im Hahnenfeld
|
In der Hahnenwies
|
Im Hahnenfeld
|
|
Im Baumgarten
|
Baumgarten
|
In den Borngärten
|
Demnach wäre der
Name von 1766 ein Missverständnis des Katasterbeamten
gewesen.
|
Auf dem Mühlenberg
|
Am Mühlrech Aufm
Mühlrech Auf dem Mühlrech
|
Auf dem Mühlrech
Bey der Mühle
|
Der Berg, der Rech
(=Abhang) bei der im Dorf gelegenen Mühle.
|
Im Heiligenfeld
|
In dem Heiligenfeld
|
Im Heiligenfeld
|
|
Außerdem nach
dem Bannbuch von 1766 noch im Tractus 1:
|
|
Im Kirschgarten
|
Im Kirschgarten
|
|
|
Auf dem Bauert
|
Aufm Bauert
|
|
|
In der Erndt-Lücke
|
In der Erndt-Lücke
|
|
Die
Lücken waren Durchlässe und Durchfahrtswege in dem
früher um jede Dorfanlage herumziehenden Zaun oder
Etter, der den Zweck hatte, das Auslaufen des Viehs
auf die Felder zu verhindern.
|
Auf dem Zimmerplatz
|
|
|
|
Am Berg
|
Der Berggarten
|
|
|
Am Creutz
|
Im Kreuzgarten oberhalb
dem Dörrenbacher Weg
|
|
|
In der Dreyspitz
|
Im Dreyspitz
|
|
Nach der Form des
Flurteiles genannt.
|
Im Weyhergarten
|
In den Weyhergärten
|
|
|
In der Zehentwies
|
In der Zehentwies
|
|
|
Beim Kranich
|
Im Kranich
|
|
|
Bey Hahn-Eich
|
|
|
|
In den Neugärten
|
Im Naugarten
|
|
Wohl nach Gärten,
die zur Zeit der Entstehung des Namens neu angelegt
wurden, nicht etwa auf dem Familiennamen Neu.
|
|
|
|
ganz
nach oben
|
Flur
2
|
|
|
|
Auf der Au
|
In der Au, Auf der
Au
|
Auf der Au
|
Die Au ist von Wasser
umflossenes Land, feuchter Grund oder Wiese.
|
In Pfandteich
|
Im Pfandteich unterm
/ oberm Dörrenbacher Weg
|
Im Pfandreich
|
|
In der Petersheck
|
In / Unter der Petersheck,
Jenweits der Petersheck
|
Auf der Petersheck
|
Wohl eine nach dem
Vornamen Peter benannte Hecke.
|
In der Seiters
|
In der Seiters
|
In der Seiters
|
Dieser weitverbreitete
Flurname bedeutet, seitwärts vom Dorf liegende Felder,
wobei dieses "seitwärts" auf nicht besonders
brauchbare und deshalb nicht besonders beachtete
Felder bezeichnen kann.
|
Auf der Sangheck
|
|
Auf der Sanghecke
|
|
Auf der Heide
|
Auf der Haydt
|
Auf der Heyde
|
Mit Heide bezeichnet
man unbebautes, wildbewachsenen Land.
|
|
|
|
|
Flur
3
|
|
|
ganz
nach oben
|
Die Bruchwiese
Oberhalb der Bruchwiese
|
Bruchwies
|
Vor / In der Bruchwiese
|
Eine bruchige, sumpfige
Wiese.
|
Im Heupel
|
Aufm Häupel
|
Auf dem Heupel
|
|
Auf dem Wacken
|
Auf dem Wacken
|
Auf dem Wacken
|
Wacken sind Feldsteine.
|
Im Kurzfeld
|
In den kurzen Feldern
|
Auf dem Kurzfeld
|
Nach der Form des
Feldes.
|
|
|
|
ganz
nach oben
|
Flur
4
|
|
|
|
Bei den Apfelbäumen
|
An den Apfelbäumen
|
Bey den Apfelbäumen
|
|
Im Lanzental
|
Im Lanzental
|
Im Lanzental
|
|
Bei Watzeborn Auf
dem Watzebüsch
|
Am Watzeborn
|
Bey Watzenborn Auf
dem Watzebusch
|
|
Auf Schweitzerhansentriesch
|
Auf Schweitzerhansentriesch
|
Auf Schweitzer- hansen
Driesch
|
Driesch ist brachliegendes,
unbebautes Land.
|
Straße
|
alte Straße
|
An der Hohen Straße Die
Hohestraß
|
Hierzu wird auf den
Abschnitt "Die alten Straßen" verwiesen.
|
Außerdem nach dem
Bannbuch von 1766 noch im Tractus 4:
|
|
Im Aschenfeld
|
|
|
|
|
|
|
ganz
nach oben
|
Flur
5 / 6
|
|
|
|
Auf der Hart
|
Auf der Hart
|
Auf der Hart
|
Nach dem Messtischblatt
fälschlicherweise "Auf dem Hardt". Mit
Hardt bezeichnete man früher die Trift, Weidetrift,
auch Wald.
|
|
|
|
ganz
nach oben
|
Flur
7
|
|
|
|
Im Brühl
|
Im Brühl bei der
Brücke an der St.Wendeler Straße, Am Brühl
|
Im Brühl
|
Der Brühl ist die
fette, mit Buschwerk bestandene Wiese. Bei uns bedeutete
Brühlland allgemeines Wiesenland der Grundherrschaft
dicht beim Dorf, also Herrenland.
|
Im Reihersrech Auf
dem Reihersrech
|
Im Reihersrech
|
Am / Vor dem Reihersrech
|
Rech ist ein steiler
Abhang, der hier wohl nicht nach dem Vogel, dem
Reiher genannt ist, sondern vielleicht nach einem
Personennamen.
|
Auf dem Butterpfad
|
Am Butterpfad ("allhier
ist die St. Wendeler Straß")
|
Auf dem Butterpfad
|
Der Butterpfad ist
die alte Straße nach St. Wendel, über die die Bauern
von Fürth nach St. Wendel zum Markt zogen. Das wesentlichste
Erzeugnis, das die Bauersfrauen zum Markt trugen,
war Butter, daher der Name.
|
In der Benn
|
In der Benn
|
In der Benn
|
|
In der Billerswiese
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In der kleinen /
großen Billerswiese
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Auf / In der Billerswiese
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Auf der Steinkaul
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Auf der Steinkaul
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In den Schachenrödern
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In den Schachenrödern
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In den Schachenrödern
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Auf dem Rutzenberg
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Auf dem Rutzenberg
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Außerdem nach dem
Bannbuch von 1766 noch im Tractus 7:
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In der Sauerwies
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Am Härtelsstein
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Im Härtelstein
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ganz
nach oben
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Flur
8
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Unter der Röß
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Auf der Röß
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In der Seilerwiese
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In der Seylerwies
im Pfaffenthal
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Auf / In der Seilerwies
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Im höhern Schleif
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In / Unten an der
Herrenschleif
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Im Höhenschleiff
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Ober dem Reihersrech
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Ober dem Reihersrech
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ganz
nach oben
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Flur
9
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Bei Hohlborn
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Bei Hohlborn
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Selgenbacherschachen
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In der Selgenbach
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In der Selgenbach
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Vorm Hubenwald
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Vorm / Hinter dem
Hubenwald
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ganz
nach oben
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Flur
10
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Auf der Hub
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Auf / Ober der Huben
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In der Huberwiese
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In der Hubenwies
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Auf dem Langenwald
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Im Langenwald (Tractus
9-11)
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Auf der Hub
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Auf der Hub (Tractus
9-11)
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ganz
nach oben
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Flur
11
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Auf der Hub
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Außerdem nach dem
Bannbuch von 1766 im Tractus 9-11:
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Am Wildpretsgalgen
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Am Wildpretsgalgen
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ganz
nach oben
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Flur
12
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Im Pfaffental
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Im Pfaffenthal
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Auf der Röß
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Auf der Röß
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Auf dem Katzenberg
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ganz
nach oben
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Flur
13
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Im Häuschesfeld
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Auf Häusgenfeldern
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Im Häusgesfeld
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Beim Sauborn
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Bei / Unten am Sauborn
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Am Sauborn
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Am alten Sauborn
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Beim alten Sauborn
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Am alten Sauborn
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Oberm Sauborn
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Ober dem Sauborn
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Auf Stöckling
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Auf Stöckling Hinter
Stöckling
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Auf Mühstrich
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Auf Mühstrich oder
Sauborn
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Auf dem Mühlteich
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ganz
nach oben
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Flur
14
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Im Grabenfeld
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Im Grabenfeld
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Im Grabenfeld
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Im Kirtel
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Im Kirdell
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Im Kirtel
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In der Holtzwiese
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In der Holtzwies
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In der Holtzwies
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Im Osterwäldchen
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Im Osterwäldgen
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In der Radenau
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In der Radenau
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In der Radenau
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Im Duppesfeld
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Im Duppesfeld
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Im Duppesfeld
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Holzrechschachen
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Aufm Holtzrech
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Am Holzrech
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Auf den Ringen
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Auf den Ringen
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Außerdem nach dem
Bannbuch von 1766 noch im Tractus 14/15:
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Bey der Büch
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Am Ottweilerweg
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Am Rutzenberg
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Im Hollerfeld
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Im Hollerfeld
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Kleinholtzwiesen
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Im Busenwinkel
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Im Busenwinkel auf
der Oster
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Bey der Altmühl
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ganz
nach oben
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Flur
15
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Mohlberg
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Am Mohlberg
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Am Mohlberg
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Der Reckelberg
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Am Reckelberg
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Am Reckelberg
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Flur
16
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In der großen Stiefelwiese
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In der großen Stiefelwiese
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Bey der groß Stiefelwies
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Bei der Stiefelwiese
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Die klein Stiefelwies
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Auf / In der Stiefelwies
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Auf der Oster
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Auf / Bey der Oster
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In der Heilwiese
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In der / Ober der
Heilwies unterm Reckelberg
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In der Heywies
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Außerdem nach dem
Bannbuch noch im Tractus 16:
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In der Blankenau
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An der Blankenau
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Im Quinter
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Im Quinter unten
am Reckelberg
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In der Klein Reinselwies
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ganz
nach oben
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Flur
17
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Auf der Platte
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Auf der Platt
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Auf der Blatt
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Am Geisrech
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Wald am Geisrech
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Flur
18
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Frankenwald
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Frankenwald
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Jungenwald
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Jungenwald
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Jungenwald
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In der Schönbach
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In der Schönbach
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Diese Wiesen sind
1760 in dem Jungenwald angelegt worden.
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Dotschberg
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Der Dotschberg Der
kleine Dotschberg
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Am Dotschberg
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Außerdem nach dem
Bannbuch noch im Tractus 17/18:
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Am Götzenteich
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Im / Am Götzenteich
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In der Kirchenheck
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Auf der Selgenbach
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ganz
nach oben
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Flur
19
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Am Götzenberg
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Am Götzenberg
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ganz
nach oben
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Flur
20
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Häbchental
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Der Häbschentaler
Schachen Häbgental
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Im Häbgentaler Schachen
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Am Küntzelberg
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Am Kintzelberg Der
Kintzelberger Schachen
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Am Kintzelberg
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Außerdem nach dem
Bannbuch noch im Tractus 20:
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Im Allenwooger Schachen
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Der Allenwooger Schachen
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ganz
nach oben
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Flur
21
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Im Altenwoog
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Im Allenwoog
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Im Allenwoog
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Am Hägschentaler
Born
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Am Häpgentaler Born
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Am Häbschentaler
Hang
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Am Häpgentaler Hang
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In der Häbschentaler
Dell
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Im Häpgental
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ganz
nach oben
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Flur
22
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Vor Rodt
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Vor Rodt
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Vor Rodt
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Im Maardick Rechter
Hand im Maardick
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Im Maardick
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Im Maardick
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Am Häbschentaler
Kopf
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Am Häpgentaler Kopf
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ganz
nach oben
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Flur
23
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Auf der Höll
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Höllgarten
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Der Flurname hat
nichts mit der Hölle zu tun, aber es könnte eine
Halde, ein Abhang darin stecken.
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Im Stiefelfeld
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Im Stiefelsfeld
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Im Stiefelfeld
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Bei Kreuzeich
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Bey Creutz-Eich
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Im Kirchenfeld
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Im Kirchenfeld
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Im Krummfeld
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In den Krummfeldern
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Im Krummfeld
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Im Langental
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Langenthal
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Langenthal
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Im Ebertstal Oberhalb
im Ebertstal Rechter Hand dem Ebertstal
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Ebertsthal
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Ebertsthal
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ganz
nach oben
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Flur
24
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Auf dem Gillenberg
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Am Güldenberg
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Auf dem Gillenberg
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Auf dem Hüttenrötchen
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Im Hüttenrödgen
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Hüttenrötgen
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Im Walpertstal
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Walpertal
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Walpertstal
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ganz
nach oben
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Flur
25
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Im Häbschental
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Maardick
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ganz
nach oben
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Flur
26
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Auf der Lautenbach
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Auf der Lautenbach
bei Menchesborn / Bei Engeshorn / Die Hültzwies
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Auf der Lautenbach
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Hinter dem Gillenberg
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ganz
nach oben
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Flur
27
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Kohlwaldteich
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Im Kohlwaldteich
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Im Kohlwaldteich
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ganz
nach oben
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Flur
28
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Kohlwald
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Im Kohlwald
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Der Wald ist 89 Morgen
groß.
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Flur
29
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Marktbrunnenschachen
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Im Marktbrunnenschachen
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ein Wald von 63 Morgen.
Mark bedeutet Grenzmarke, Grenzzeichen, Grenze überhaupt.
Die Flur liegt an der Banngrenze.
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Am Steinberg
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Am Steinberg
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Hinter dem Kohlwald
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Hinter dem Kohlwald
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Unter dem Marktbrunnen
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Am Markborn
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ganz
nach oben
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Flur
30
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Am Hegelberg
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Am Höcherberg
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Am Höchelberg
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Gemeint ist der Höcherberg.
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Im Streitfeld
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Außerdem nach dem
Bannbuch als Tractus 31:
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Wald ober dem Markborn
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(17 Morgen)
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Wald am Höchelberg
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(76 Morgen)
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ganz
nach oben
1600/1602 werden
außerdem die Flurnamen "in der Laach" und "an der
Kurtz Heller" genannt.
Das Renovaturprotokoll
von 1740 enthält noch folgende Flurnamen (ich gebe sie in der Reihenfolge
und füge in Klammern in der Nähe liegende Fluren bei):
vergessene Flurnamen
von 1740
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in
der Nähe liegende Fluren
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Im Spitzengarten
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Im Dorf heute noch
bekannt.
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Hiebegarten
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(oben im Dorf)
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Geyersgarten
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(Petersheck)
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Im Kreuzgarten
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(oberhalb dem Dörrenbacher
Weg)
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Beim Kriebesfluß
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(Radenau)
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Zunselgärten
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(Bornwies)
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Dörrwies
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(Bornwies)
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Bei Holtzenborn
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(Radenau)
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Aufm Waag, Vorm Waag
an der Straße
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(im Dorf)
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Auf Meyers Triesch
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(Billerswies)
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In den Fleischfeldern
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(Seiters)
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In der Sang, Vor
der Sang
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(auf der Heide)
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An den Osterfeldern
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(auf dem Wacken)
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Am Ottweiler Weg,
Auf dem Webersrech, Auf der Bach
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Sauborn
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Die Kurtzhöll
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(Krummfelder)
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Ober dem Rechen,
In der tiefen Abwandt
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(vor Rodt)
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Im Herrengarten
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(an der Kirche)
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Im Großengarten,
Im Leingarten, Feilgarten
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(Baumgarten)
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